Aus aktuellen Anlass wird durch den Vereinsvorstand belehrt,
dass das Entzünden von einem offenen Feuer in der Gartenanlage
Trommelholz e.V. entsprechend der Kleingartenordnung und andere Rechtsvorschriften der Stadt Leipzig verboten ist. In der
Kleingartenordnung des SLK vom 13.11.2013 im Punkt 7.8.1 isr das Errichten und Betreiben von Feuerstätten ( z.B.: Öfen, Herde , Kamine ) in den Gartenlauben und Kleingärten nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Gemehmigung des Bezirksschornsteinfegers. Gem § 7.8.4 kann auf schriftlichen Antrag an den Vorstand , unter Beachtung der feuerrechtlichen Bestimmungen , eine Zustimmung zum Aufstellen eines handelsüblichen Grillkamins in einer Gesamthöhe , einschließlich Schlusstein und Abdeckhaube, von maximal 2,50 Meter erteilt werden. Erteilte Auflagen hinsichtlich des Standortes sind zu befolgen. Bei Verstössen gegen die Bestimmungen dieser Kleingartenordnung ist der KGV bzw. Verpächter berechtigt Hinweise , Auflagen , Abmahnungen und bei entsprechenden Vorraussetzungen gem. BKleingG.die Kündigung des Kleingartenpachtvertrages auszusprechen.
Der Vorstand am 09.05.2014
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen