Unseren Juni - Geburtstagskindern
wünscht der Vorstand im Namen unserer Kleingärtner alles erdenklich
Gute, beste Gesundheit und noch viel
Freude im Kreis der Gartengemeinschaft
Der Vorstand am 01.06.2014
Dienstag, 27. Mai 2014
Wir gratulieren ...........
Unseren Juni - Geburtstagskindern
wünscht der Vorstand im Namen unserer Kleingärtner alles erdenklich
Gute, beste Gesundheit und noch viel
Freude im Kreis der Gartengemeinschaft
Der Vorstand am 01.06.2014
wünscht der Vorstand im Namen unserer Kleingärtner alles erdenklich
Gute, beste Gesundheit und noch viel
Freude im Kreis der Gartengemeinschaft
Der Vorstand am 01.06.2014
Montag, 19. Mai 2014
Ausleihen von Werkzeugen und Geräten !
Samstag, 17. Mai 2014
Aktuelle freie Gärten !
1. Garten 08 , 205 qm , Seitenweg ,
baufällige Holzlaube , Garten in
gepflegtem Zustand , Preis
VS , Pacht ( ohne
Versicherung ) 156,32 € ,
Strom und Wasser vorhanden ,
Bewerbung beim Vorstand
2. Garten 36 , 210 qm
massive Steinlaube ,
Seitenweg , Garten muss neu
gestaltet werden , Preis VS
Pacht 146,94 €
( ohne Versicherung) , Strom
und Wasser vorhanden ,
Bewerbung beim Vorstand
3. Garten 56 , 235 qm . massive
Steinlaube , Hauptweg, der
Garten muss neu gestaltet
werden , Preis VS , Pacht
169,00 (ohneVersicherung) ,
Strom und Wasser vorhanden ,
Bewerbung beim Vorstand
Der Vorstand am 18.05.2014
baufällige Holzlaube , Garten in
gepflegtem Zustand , Preis
VS , Pacht ( ohne
Versicherung ) 156,32 € ,
Strom und Wasser vorhanden ,
Bewerbung beim Vorstand
2. Garten 36 , 210 qm
massive Steinlaube ,
Seitenweg , Garten muss neu
gestaltet werden , Preis VS
Pacht 146,94 €
( ohne Versicherung) , Strom
und Wasser vorhanden ,
Bewerbung beim Vorstand
3. Garten 56 , 235 qm . massive
Steinlaube , Hauptweg, der
Garten muss neu gestaltet
werden , Preis VS , Pacht
169,00 (ohneVersicherung) ,
Strom und Wasser vorhanden ,
Bewerbung beim Vorstand
Der Vorstand am 18.05.2014
Freitag, 16. Mai 2014
KGV Trommelholz e.V. sagt Danke !
In der Woche vom 12. - 16.05.2014 unterstützten uns ,
wie schon in anderen Jahren , zur vollsten Zufriedenheit Andre Pichel und sein Team vom Verein für bessere Umwelt bei der Pflege unserer Außenanlagen. Bei kaltem und windigem
Wetter zeigten Sie eine hohe Einsatzbereitschaft und Eigeninitative. Es gab kein Murren und die Arbeiten wurden mit einer sehr guten Disziplin durchgeführt. Deshalb nochmals unser Dank an das gesammte Team und einem baldigen Wiedersehen bei uns in der Anlage.
Der Vorstand am 16.05.2014
wie schon in anderen Jahren , zur vollsten Zufriedenheit Andre Pichel und sein Team vom Verein für bessere Umwelt bei der Pflege unserer Außenanlagen. Bei kaltem und windigem
Wetter zeigten Sie eine hohe Einsatzbereitschaft und Eigeninitative. Es gab kein Murren und die Arbeiten wurden mit einer sehr guten Disziplin durchgeführt. Deshalb nochmals unser Dank an das gesammte Team und einem baldigen Wiedersehen bei uns in der Anlage.
Der Vorstand am 16.05.2014
Mittwoch, 7. Mai 2014
Belehrung über offenes Feuer.
Aus aktuellen Anlass wird durch den Vereinsvorstand belehrt,
dass das Entzünden von einem offenen Feuer in der Gartenanlage
Trommelholz e.V. entsprechend der Kleingartenordnung und andere Rechtsvorschriften der Stadt Leipzig verboten ist. In der
Kleingartenordnung des SLK vom 13.11.2013 im Punkt 7.8.1 isr das Errichten und Betreiben von Feuerstätten ( z.B.: Öfen, Herde , Kamine ) in den Gartenlauben und Kleingärten nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Gemehmigung des Bezirksschornsteinfegers. Gem § 7.8.4 kann auf schriftlichen Antrag an den Vorstand , unter Beachtung der feuerrechtlichen Bestimmungen , eine Zustimmung zum Aufstellen eines handelsüblichen Grillkamins in einer Gesamthöhe , einschließlich Schlusstein und Abdeckhaube, von maximal 2,50 Meter erteilt werden. Erteilte Auflagen hinsichtlich des Standortes sind zu befolgen. Bei Verstössen gegen die Bestimmungen dieser Kleingartenordnung ist der KGV bzw. Verpächter berechtigt Hinweise , Auflagen , Abmahnungen und bei entsprechenden Vorraussetzungen gem. BKleingG.die Kündigung des Kleingartenpachtvertrages auszusprechen.
Der Vorstand am 09.05.2014
dass das Entzünden von einem offenen Feuer in der Gartenanlage
Trommelholz e.V. entsprechend der Kleingartenordnung und andere Rechtsvorschriften der Stadt Leipzig verboten ist. In der
Kleingartenordnung des SLK vom 13.11.2013 im Punkt 7.8.1 isr das Errichten und Betreiben von Feuerstätten ( z.B.: Öfen, Herde , Kamine ) in den Gartenlauben und Kleingärten nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Gemehmigung des Bezirksschornsteinfegers. Gem § 7.8.4 kann auf schriftlichen Antrag an den Vorstand , unter Beachtung der feuerrechtlichen Bestimmungen , eine Zustimmung zum Aufstellen eines handelsüblichen Grillkamins in einer Gesamthöhe , einschließlich Schlusstein und Abdeckhaube, von maximal 2,50 Meter erteilt werden. Erteilte Auflagen hinsichtlich des Standortes sind zu befolgen. Bei Verstössen gegen die Bestimmungen dieser Kleingartenordnung ist der KGV bzw. Verpächter berechtigt Hinweise , Auflagen , Abmahnungen und bei entsprechenden Vorraussetzungen gem. BKleingG.die Kündigung des Kleingartenpachtvertrages auszusprechen.
Der Vorstand am 09.05.2014
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