Dies sind die kleinen Unterschiede .............
Durch einen Oktoberzeitungsartikel der Leipziger Volkszeitung wird bekannt, dass die meisten gastronomischen Einrichtungen der neuenstandenen Höfe am Brühl keine Toiletten besitzen. Die bestimmt tägliche große Anzahl der Besucher müssen auf der einzigsten Kundentoilette ihr Geschäft verrichten. Im Gegenteil dazu verlangt das Bauamt der Stadt Leipzig in der Baugenehmigung für die Wiedererrichtung unseres Vereinsheims den Einbau eines Behinderten -WC in unseren moderen zwei Toiletten. Wo bleibt da die Verhältnissmäßigkeit, oder regiert in der Stadt Leipzig etwa der Kommerz ?
Der Vorstand am 25.10.2012
Donnerstag, 25. Oktober 2012
Sonntag, 21. Oktober 2012
Die Baugenehmigung ist endlich da, aber ........
Seit 2007 haben wir auf die Baugenehmigung für unser , durch Brandstiftung abgebranntes Vereinsheim gewartet. Jetzt ist es nach langen Gerichtsstreiten geschafft, aber durch etliche zeitaufwendige und kostenintensive Auflagen durch das Bauamt der Stadt Leipzig werden uns weitere Knüppel in den Weg gelegt. Wir haben alles so aufgebaut , wie es vor dem Brand war. Aber auf einmal zählt das alles nicht mehr , jetzt benötigen wir z.B. ein Behinderten - WC, eine Blitzschutzanlage, der vorhandene 2.Fluchtweg wird nicht anerkannt, die durch uns eingebauten Brandschutztüren müssen durch eine autorisierte Firma eingebauit werden , usw. usw.usw. Aus diesen Grund kann das Vereinsheim noch nicht geäffnet werden, auch ist nicht bekannt wann wir die Arbeiten abschließen können, es ist eine Geldfrage. Ob auch bei anderen Vereinsheimen solche Auflagen verlangt werden ?
Der Vorstand am 21.10.2012
Seit 2007 haben wir auf die Baugenehmigung für unser , durch Brandstiftung abgebranntes Vereinsheim gewartet. Jetzt ist es nach langen Gerichtsstreiten geschafft, aber durch etliche zeitaufwendige und kostenintensive Auflagen durch das Bauamt der Stadt Leipzig werden uns weitere Knüppel in den Weg gelegt. Wir haben alles so aufgebaut , wie es vor dem Brand war. Aber auf einmal zählt das alles nicht mehr , jetzt benötigen wir z.B. ein Behinderten - WC, eine Blitzschutzanlage, der vorhandene 2.Fluchtweg wird nicht anerkannt, die durch uns eingebauten Brandschutztüren müssen durch eine autorisierte Firma eingebauit werden , usw. usw.usw. Aus diesen Grund kann das Vereinsheim noch nicht geäffnet werden, auch ist nicht bekannt wann wir die Arbeiten abschließen können, es ist eine Geldfrage. Ob auch bei anderen Vereinsheimen solche Auflagen verlangt werden ?
Der Vorstand am 21.10.2012
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